Unterschied zwischen angemessenem Verdacht und wahrscheinlicher Ursache: angemessener Verdacht vs wahrscheinlicher Ursache
Vernünftiger Verdacht vs wahrscheinlicher Ursache
Vernünftiger Verdacht und wahrscheinlicher Grund sind zwei Sätze, die häufig in juristischen Talkshows zu hören sind und auch in Artikeln in Zeitschriften und Websites im Internet zu sehen sind. Dies sind Maßstäbe, die für die Strafverfolgungsbehörden erforderlich sind, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Es gibt Ähnlichkeiten zwischen den beiden, aber im Allgemeinen wird wahrscheinlicher Grund als ein höherer Beweisstand angesehen als ein begründeter Verdacht. Es gibt Unterschiede zwischen begründetem Verdacht und wahrscheinlicher Ursache, die in diesem Artikel hervorgehoben werden.
Angemessener Verdacht
Wenn ein Polizist ein Verbrechen untersucht und einen Verdacht auf eine Person hat, die er möglicherweise an der Straftat beteiligt hat, entscheidet er über sein weiteres Vorgehen, für die Befragung aufhören. Ein vernünftiger Verdacht gilt als Beweis genug für eine Querfrage, jedoch weniger als für die Festnahme des Einzelnen erforderlich ist. Der Polizeibeamte kann keine willkürlichen Maßnahmen aufgrund von Ahnung oder Bauchgefühl ergreifen, und ein begründeter Verdacht begründet ihn im Falle eines Verbrechens. Der begründete Verdacht beruht auf Indizien und Tatsachen, die auf ein Individuum hinweisen. Ein Polizeibeamter kann, wenn er bei einer Person, die er an einem Verbrechen beteiligt hat, begründeten Verdacht haben, ihn stoppen und aufspüren, um seine Ermittlungen zur Lösung des Verbrechens voranzutreiben. Der Offizier hat auch die Möglichkeit, den Verdächtigen für einen kurzen Zeitraum festzuhalten.
Wahrscheinliche Ursache
Die wahrscheinliche Ursache ist ein Beweiswert, der die Festnahme einer Person anhand von Indizienbeweisen rechtfertigt. Wenn ein Polizist Beweise vorfindet, die als wahrscheinliche Ursache eingestuft werden können, ist er berechtigt, eine Einzelperson zu verhaften, um seine Untersuchung voranzubringen. Wenn es eine vernünftige Überzeugung gibt, dass ein Individuum ein Verbrechen begangen hat oder es begehen wird, kann er verhaftet werden. Dieser Verdacht des Ermittlungsbeamten beruht jedoch auf Tatsachen und Beweisen und nicht auf seiner Ahnung.
Angemessener Verdacht gegen wahrscheinliche Ursache
• Sowohl begründeter Verdacht als auch wahrscheinlicher Grund sind Beweismaßstäbe, die unterschiedliche Handlungsweisen erfordern oder rechtfertigen.
• Für eine einzelne, wahrscheinliche Ursache hat die Rückwirkung einer Festnahme, während begründeter Verdacht ein geringerer Beweisstandard ist, der nur Untersuchungsstopps und Polizisten durch den Polizisten erlaubt.
• Wahrscheinliche Ursache kann sich im Laufe der Untersuchung entwickeln und ermächtigt den Beamten, eine Person zu verhaften.
• Ein begründeter Verdacht findet vor der wahrscheinlichen Ursache statt und ist weniger wahrscheinlich als der wahrscheinliche Grund.
• Der Untersuchungsbeauftragte kann eine Person aufgrund begründeter Verdachtsmomente kurzzeitig aussetzen und verhören, obwohl er aufgrund einer wahrscheinlichen Ursache sogar eine Person verhaften kann.
• Konkrete Belege liegen hinter der wahrscheinlichen Ursache, während bei begründetem Verdacht kein schlüssiger Beweis vorliegt.